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   BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03   

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https://dejure.org/2005,10735
BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03 (https://dejure.org/2005,10735)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2005 - IX B 200/03 (https://dejure.org/2005,10735)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - IX B 200/03 (https://dejure.org/2005,10735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 1; ; EigZulG § 4 Satz 2; ; EStG § 10h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 4 S. 2
    Eigenheimzulage: vorbehaltenes Nutzungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Keine unentgeltliche Wohnungsüberlassung i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG bei Vorbehalt eines Nutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage bei bloßer Umverteilung innerhalb der Familie?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.10.1998 - X R 56/96

    § 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts

    Auszug aus BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03
    Indem das Gesetz in § 4 Satz 2 EigZulG das Überlassen von Wohnraum an Angehörige begünstigt, will es als Nachfolgeregelung zu § 10h des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie diese Vorschrift-- die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht aber durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistungen eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (vgl. dazu --§ 4 Satz 2 EigZulG als Folgevorschrift zu § 10h EStG-- BRDrucks 498/95; zur Intention des § 10h EStG die BFH-Urteile vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89, und vom 5. September 2001 X R 141/97, BFH/NV 2002, 480, sowie zu § 4 EigZulG den BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

    Auszug aus BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03
    Indem das Gesetz in § 4 Satz 2 EigZulG das Überlassen von Wohnraum an Angehörige begünstigt, will es als Nachfolgeregelung zu § 10h des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie diese Vorschrift-- die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht aber durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistungen eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (vgl. dazu --§ 4 Satz 2 EigZulG als Folgevorschrift zu § 10h EStG-- BRDrucks 498/95; zur Intention des § 10h EStG die BFH-Urteile vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89, und vom 5. September 2001 X R 141/97, BFH/NV 2002, 480, sowie zu § 4 EigZulG den BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).
  • BFH, 26.06.2002 - IX B 154/01

    Altenteil - unentgeltliche Wohnungsüberlassung; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03
    Eine Wohnung wird nicht i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG unentgeltlich überlassen, wenn sich --wie hier-- der bisherige Eigentümer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten hat (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 IX B 154/01, BFH/NV 2002, 1424).
  • BFH, 19.07.1999 - IX B 43/99

    Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung als Eigennutzung

    Auszug aus BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03
    Indem das Gesetz in § 4 Satz 2 EigZulG das Überlassen von Wohnraum an Angehörige begünstigt, will es als Nachfolgeregelung zu § 10h des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie diese Vorschrift-- die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht aber durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderungsleistungen eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (vgl. dazu --§ 4 Satz 2 EigZulG als Folgevorschrift zu § 10h EStG-- BRDrucks 498/95; zur Intention des § 10h EStG die BFH-Urteile vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89, und vom 5. September 2001 X R 141/97, BFH/NV 2002, 480, sowie zu § 4 EigZulG den BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).
  • BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05

    Eigenheimzulage; Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an Angehörige

    Hieran fehlt es, wenn der bisherige Eigentümer sich bei der Übertragung des Objekts ein schuldrechtliches oder dingliches Nutzungsrecht vorbehält (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842).

    ee) Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich auch aus dem Sinn des Eigenheimzulagengesetzes nicht die Notwendigkeit einer von der Vorinstanz abweichenden Beurteilung herleiten: Indem das Gesetz in § 4 Satz 2 EigZulG das Überlassen von Wohnraum an Angehörige begünstigt, will es als Nachfolgeregelung zu § 10h EStG --wie diese Vorschrift-- die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht aber durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderleistungen eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842, m.w.N.; BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635, unter II. 2. b).

  • BFH, 11.07.2007 - IX B 94/07

    "Unentgeltliche" Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG; Vorliegen einer

    Zwar ist vorliegend eine neue Wohnung hergestellt worden; Voraussetzung für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist aber, dass der Nutzende seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35, m.w.N.; vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842).
  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 912/08

    Anspruch auf Eigenheimzulage - Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an

    Hieran fehlt es, wenn der bisherige Eigentümer sich bei der Übertragung des Objekts ein schuldrechtliches oder dingliches Nutzungsrecht vorbehält (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842).
  • FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05

    Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für

    Hieran fehlt es, wenn der bisherige Eigentümer sich bei der Übertragung des Objekts ein schuldrechtliches oder dingliches Nutzungsrecht vorbehält (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842 ).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2010 - 9 K 199/08

    Vereinbarkeit der Eigenheimzulagenbegünstigung eines Sohnes mit der Gestattung

    An einer Ableitung der Nutzungsberechtigung unmittelbar vom Eigentümer fehlt es dagegen, wenn der bisherige Eigentümer sich bei der Übertragung des Objekts ein schuldrechtliches oder dingliches Nutzungsrecht vorbehält (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842).
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